unabhängig beraten, bestens versichert

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Bei der Zulassung eines Fahrzeugs, z. B. PKW, stellen sich für Sie zunächst einige Fragen:

• Welche Versicherungen werden benötigt?
• Was muss ich tun um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden?

Zunächst möchte ich Sie über die notwendigen Versicherungen informieren:

Kraftfahrthaftpflichtversicherung

Sämtliche Landfahrzeuge (PKW, LKW, Busse, Wohnmobile, Wohnwagen, diverse Anhänger, Motorräder, Mopeds, Quads, Trikes, landwirtschaftliche Fahrzeuge usw.) die auf Deutschlands Straßen zugelassen sind, benötigen aufgrund der Gesetzgebung eine Kfz -Haftpflichtversicherung. (Es besteht eine Versicherungspflicht)
Das Kraftfahrzeug-Schadensrecht weicht in einigen Punkten vom allgemeinen Schadenersatzrecht ab, da nicht der Fahrer, sondern das Fahrzeug versichert ist.

Schadensersatzpflichtig ist im Regelfall der Fahrer, der einen Unfall schuldhaft verursacht hat. Per Gesetz haftet in Deutschland gemäß § 7 Straßenverkehrsgesetz nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter(siehe Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). Da von einem Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht, kann auch ohne Verschulden des Fahrers (z. B. geplatzte Ölwanne und Unfälle fremder Fahrzeuge aufgrund der Ölspur) eine Schadenersatzpflicht vorhanden sein (Gefährdungshaftung).

Folgende Schadenarten sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:

• Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden, Renten bei Invalidität, Schmerzensgeld)
• Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen, oder Objekten (z. B. Leitplanke))
• Vermögensschäden

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt auch diejenigen Ansprüche, die sich aus der Betriebsgefahr (verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung) ergeben.

Kraftfahrzeugversicherung (Vollkasko und Teilkasko)

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung ein. Dabei handelt es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile. Die Selbstbeteiligung von Voll- und Teilkasko kann unabhängig voneinander gewählt werden. Der anteilige Beitrag der Teilkaskoversicherung innerhalb der Vollkaskoversicherung reduziert sich durch das SFR-System bei Schadenfreiheit auch.
• Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Belastung des Schadenfreiheitsrabattes.
In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

• Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
• selbst verschuldete Unfallschäden

Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
• Brand oder Explosion
• Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
• Glasbruchschäden
• Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
• Marderbiss ohne Folgeschäden (Basistarif), inkl. Folgeschäden meistens bis 3000 € im (Komforttarif).
• unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
• Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. In den Basistarifen ist zu beachten, dass dies in der Regel nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Das OLG Frankfurt am Main hat zum Beispiel entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Norwegen keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen.
Bessergestellte Tarife haben einen erweiterten Deckungsumfang und bieten so erweiterten Versicherungsschutz. Meist sind dann auch Zusammenstöße mit allen Tieren versichert.

Was muss ich tun, um ein Auto bei der Zulassungsstelle anzumelden?

Bei der Zulassung eines Fahrzeugs verlangt die Zulassungsstelle eine sog. e V B – Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung – früher Doppelkarte). Diese erhalten Sie von mir, direkt per SMS, oder E-Mail (per Post) zugestellt. Die Zulassungsstelle bekommt dann die Versicherungsdaten direkt über die e V B – Nummer vom jeweiligen Versicherer elektronisch übermittelt. Somit ist jedes Fahrzeug ab dem Tag der Zulassung für einen Zeitraum von max. 2 Monaten über die sog. vorläufige Deckung Haftpflicht versichert.

Da die vorläufige Deckung für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für max. 2 Monate gilt, ist es wichtig, einen KFZ- Antrag beim jeweiligen Versicherer einzureichen. Erst mit der Antragsstellung besteht auch eine vorläufige Deckung für die Fahrzeugversicherung (Vollkasko und Teilkasko)

Sie wollen vorab Ihre KFZ- Versicherung vergleichen?

Hiermit biete ich Ihnen meinen Service und meine Hilfe an. Aus einer sehr großen Tarifpalette von verschiedenen Versicherern (A= AXA bis Z=Zürich) suche ich für Sie das passende Angebot aus. Vorab benötige ich von Ihnen noch einige Grunddaten:

• Kopie des Fahrzeugscheins
• Kopie des Führerscheins
• Kopie der letzten Beitragsrechnung bei der Vorversicherung

Bitte lassen Sie mir die Kopien am besten per E-Mail, Fax oder per Post zukommen. Ich werde mich dann umgehend telefonisch bei Ihnen melden, um mit Ihnen die genauen Einzelheiten zu besprechen.

Es hat ordentlich gescheppert und gekracht und jemand ist Ihnen in Ihr Auto gefahren. Sie wissen aber nicht wo der Unfallgegner versichert ist? Dann hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer kostenfrei. So erreichen Sie den

Zentralruf der Autoversicherer:

1. Telefon aus dem Inland: 0800-2502600 kostenfrei, 24 Stunden Service
2. Telefon aus dem Ausland: +49(40) 300330300
3. Online: zantralruf.de/anfrageformular