unabhängig beraten, bestens versichert

Bilder Homepage 069

 

 

 

 

 

 

Sie wollen sich Ihren Lebenstraum erfüllen und wollen ein Haus bauen, oder kaufen?
Damit Ihr Vorhaben gelingt und Sie keine finanziellen Abenteuer eingehen, erhalten Sie von mir hier einige wichtige Informationen:

Baufinanzierung: Ihre Baufinanzierung sollte auf einer soliden Eigenkapitalbasis stehen. Ich rate Ihnen mindestens 20 % Eigenkapital einzusetzen. Auch wenn sich die Hypothekenzinsen zurzeit auf einem historischen Tiefstand befinden und eine Fremdfinanzierung günstig erscheint, rate ich zur Vorsicht. Denn Sie müssen über einen langen Zeitraum, meistens 20 bis 30 Jahre, Ihr Darlehen bedienen.

Daher ist es sinnvoll vorher eine erhebliche Summe Eigenkapital anzusparen. Umso mehr Eigenkapital Sie in Ihre Finanzierung einsetzen, desto geringer wird Ihre Belastung bei der Fremdfinanzierung.

Hier ein kleines Rechenbeispiel: Sie haben eine derzeitige monatliche Mietbelastung von 700 €. Sie können noch zusätzlich 300 € bis 500 € monatlich ansparen? Wenn es Ihnen gelingt, jeden Monat 500€ zu sparen, so verfügen Sie in 5 Jahren über ein Eigenkapital von 30.000 €. In 7 Jahren sind dann 42.000 € angespart. Somit verfügen Sie bereits nach 7 Jahren über genügend Eigenkapital um eine Gesamtfinanzierung über 200.000 € zu verwirklichen.

(158.000€ Fremdmittel + 42.000€ Eigenmittel = 200.000€ Gesamtfinanzierung)

Bei einem Zinssatz von 4% und einer Tilgung von 2% bezogen auf die 158.000€ Fremdmittel, beträgt Ihre monatliche Belastung 790€. Sparen lohnt sich sehr. Denn Sie zahlen für Ihren Lebenstraum nur 90€ mehr im Monat, als für die derzeitige Miete.

Mein Maklerrat: Bausparvertrag

Ich empfehle Ihnen einen Bausparvertrag abzuschließen. Vorteil: Sie sparen über einen Zeitraum von 5 – 10 Jahren Ihr Eigenkapital an. Eventuell beteiligt sich hier Ihr Arbeitgeber mit den vermögenswirksamen Leistungen und Vater Staat mit einer Wohnungsbauprämie und mit den Riester Zuschüssen. Somit kommen Sie zu einer soliden Eigenkapitalbasis ohne Kursrisiko. Auch die Zins Risiken (bei steigenden Hypothekenzinsen) sind im Bausparvertrag nicht vorhanden. Denn Sie erhalten bei Abschluss einen garantierten Darlehnszins über die gesamte Laufzeit.

Hypothekendarlehen

Reicht die Bausparsumme nicht aus, so kann ein Hypothekendarlehen den restlichen Kaufpreis finanzieren. So zum Beispiel die oben genannten Fremdmittel von 158.000€.

Welche Finanzierungsform ist für Sie die Richtige?
Welche Bausparkasse ist für Sie die Richtige?

Welche Versicherungen sind bei einem Bauvorhaben sinnvoll und wichtig?

• Bauherrenhaftpflichtversicherung
• Bauleistungsversicherung
• Feuer Rohbauversicherung
• Wohngebäudeversicherung
• Privathaftpflichtversicherung
• Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Hier erhalten Sie zunächst einige Informationen zu den o. g. Versicherungen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung:
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben.
Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort verletzen kann. Es ist üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert.
Jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann.
In der Privathaftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung ist regelmäßig schon das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten, bei den meisten Versicherern jedoch auf eine bestimmte Bausumme beschränkt.

Bauleistungsversicherung:
Die Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung) schützt Bauunternehmer und Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches versichert. Sie definiert sich als Allgefahrendeckung für das sich im Entstehen befindliche Bauprojekt mit Nennung abschließend aufgezählter Ausschlüsse. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper). Die Versicherung des Feuerrisikos erfolgt zumeist über eine sogenannte Feuerrohbauversicherung.

Feuerrohbauversicherung
Die Feuerrohbauversicherung schützt gegen Brand, Blitzschlag und Explosion am entstehenden Haus und an den Baustoffen auf dem Baugrundstück. Kreditgeber machen in der Regel eine Brandversicherung zur Auflage. Die Brandversicherung schließt auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen ein. Darüber hinaus werden auch Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Mieteinnahmeverluste bei Wohngebäuden erstattet. Die Feuerrohbauversicherung, welche während der Bauzeit im Allgemeinen kostenfrei von den Versicherern geboten wird, wandelt sich nach Bezugsfertigkeit in die Wohngebäudeversicherung um.

Wohngebäudeversicherung:
Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Gebäudeversicherung und schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen (versicherte Sache). Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten).Die genannten Risiken decken die häufigsten Schadensereignisse ab. Einen umfassenderen Schutz bietet die Allgefahrendeckung. Hier wird auf die gewohnte Aufzählung von versicherten Gefahren wie z. B. Feuer, Leitungswasser oder Sturm verzichtet, da grundsätzlich alle Gefahren – auch bislang unbekannte bzw. unbenannte – im Versicherungsschutz enthalten sind. 

Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (auch Haus- und/oder Grundstückshaftpflichtversicherung genannt) schützt den Haus- und Grundstücksbesitzer vor den finanziellen Folgen, falls er auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts als Haus- und Grundstücksbesitzer bei Verletzung der ihm obliegenden Pflichten von einem Dritten wegen Personen- und/oder Sachschäden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. § 823 BGB) muss jeder für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, den er schuldhaft (d.h. fahrlässig) verursacht hat. So hat der Haus- und Grundbesitzer, der Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer sein kann, für Schäden Dritter aufzukommen, die durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten verursacht worden sind (z.B. bauliche Mängel oder die Verletzung der Räum- und Streupflicht).
Schuldhaft handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (§276,2 BGB).

Privathaftpflichtversicherung:
Bitte schauen Sie unter der Rubrik Privathaftpflicht Leistungen für Privatkunden nach.

Falls Sie Fragen zur richtigen Baufinanzierung und zum Bausparen haben, so empfehle ich Ihnen eine eingehende Beratung. Bitte kontaktieren Sie mich über meine E.-Mail oder rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.