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Hausratversicherung

DWA interior design

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 Brauche ich überhaupt eine Hausratversicherung?

Ja. Der Wert, der sich in einem Haushalt befindet, ist in der Regel sehr hoch, wird aber sehr oft massiv unterschätzt. Stellen Sie sich vor, Sie müssten alles, was sich in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus befindet, kurzfristig neu kaufen: Von sämtlichen Möbeln, wie Schränke, Bett, Couch/Sofa, Stühle, Küche, Waschmaschine und TV, bis hin zu allen Textilien, wie Hosen, Jacken, Schuhe und Pullovern. Und natürlich Essensvorräte, Zahnpasta und Duschzeug. Da kommt in der Summe ein stolzer Betrag zusammen.

Nach einem Totalschaden, z. B. durch einen Brand, steht man genau vor dieser Situation. Nur die wenigsten können einen solchen Betrag aus eigener Tasche aufbringen. Wer eine Hausratversicherung hat, braucht sich darüber keine Gedanken zu machen, denn die finanziellen Mittel sind dann gesichert.

Die vollständige Zerstörung des Hausrats (Totalschaden) kommt zwar zum Glück seltener vor. Aber auch nach einem Einbruch ist der Schaden meist hoch, denn Einbrecher haben es in erster Linie auf Ihre wertvollen Sachen abgesehen. Schmuck, TV, PC, Sammlungen, etc. Zusätzlich wird die Wohnung oft verwüstet. Auch hier schützt eine Hausratversicherung vor den finanziellen Folgen.

Hausratversicherung – was ist versichert?

Über die Hausratversicherung sind grundsätzlich Schäden durch folgende Gefahren versichert:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel und
  • sofern vereinbart weiteren Elementargefahren (Selbstbeteiligung 500 Euro)

Was gehört zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die sich in Ihrer Wohnung befinden. Zum Beispiel:

  • Die gesamte Wohnungseinrichtung (Bilder, Lampen, Möbel, Spiegel, Teppiche usw.)
  • Textilien und Ledersachen aller Art (Bekleidung, Gardinen, Schuhe, Vorhänge, Wäsche usw.)
  • Elektrogeräte (Computer, TV, Kaffeemaschine, Herd, Föhn, Uhren, Waschmaschine usw.)
  • Arbeitsgeräte, Bargeld, Bestecke, Bücher, CDs, DVDs, Fotoalben, Sammlungen aller Art, Schmuck, Spiele und vieles mehr
  • Badewanne, Waschbecken und sonstige Installationen und Gebäudebestandteile, wenn Sie diese als Mieter einer Wohnung angeschafft haben
  • Lebensmittel und Genussmittel (Brot, Gemüse, Getränke, Gewürze, Kaffee, etc.)
  • Und nicht zu vergessen: Auch Ihre Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel, Zierfische) zählen zum Hausrat.

Wo gilt die Hausratversicherung?

Grundsätzlich ist Ihr Hausrat in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus versichert. Aber auch

  • in den zu Ihrer Wohnung gehörenden Keller- und Speicherräumen
  • in Nebengebäuden auf demselben Grundstück
  • in Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet
  • in Ihrem Kundenschließfach bei einem Geldinstitut

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der „Außenversicherung“ auch für Sachen, die sich vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung befinden. Zum Beispiel, wenn Sie zur Reinigung oder zur Reparatur gegeben werden oder aber auf Reisen (auch Urlaubsreisen). Die Entschädigung bei der Außenversicherung ist meistens je nach Tarif begrenzt. Üblich sind zwischen 20% und 30% der Versicherungssumme maximal 20000 € bis 35000€ und bis zu 12 Monaten.

Sind Fahrräder mitversichert?

Ja, das Fahrrad gehört zum Hausrat und ist daher grundsätzlich über die Hausratversicherung versichert. Der Wert des Fahrrads muss in der Hausratversicherungssumme berücksichtigt werden. Das Rad ist also gegen Einbruchdiebstahl versichert. Allerdings nur, wenn es sich in der Wohnung oder in einer verschlossenen Einzelgarage oder in einem verschlossenen Kellerraum befindet.

Dieser Schutz reicht aber in der Regel nicht aus. Denn ein Fahrrad wird meist dann gestohlen, wenn es in Gebrauch ist und draußen abgestellt wird. Dieses Diebstahlrisiko kann jedoch ebenfalls gegen einen geringen Zusatzbeitrag in Ihre Hausratversicherung eingeschlossen werden. Wichtig dabei ist, dass das Fahrrad gegen die Wegnahme mit einem Schloss gesichert wird,  z. B. an einer Laterne, oder Fahrradstandplatz angekettet wird.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert aller Hausratgegenstände entsprechen. Zu empfehlen wäre eine Mindestversicherungssumme von 650€ bis 700 € je m² Wohnfläche. Damit verzichten die Versicherer auf eine Unterversicherung im Schadensfall. Sinnvoll ist eine Wertermittlung durch einen Wertermittlungsbogen des Versicherers.

Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung geringer ist, als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats. Bei Unterversicherung kann der Versicherer im Schadenfall die Entschädigung kürzen.

Ein Beispiel: Ihr Hausrat hat einen Wert von 60.000 Euro, ist aber nur mit 30.000 Euro versichert. Da eine Unterversicherung von 50 Prozent vorliegt, werden Ihnen nur rund die Hälfte des Schadens erstattet.

Um im Schadenfall Kürzungen vorzubeugen, können Sie mit Ihrem Versicherer einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Voraussetzung für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts ist eine Mindestversicherungssumme von 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter.

Sie wollen eine eingehende Beratung und haben noch Fragen zur passenden Versicherung? Bitte dann kontaktieren sie mich über meine E.-Mail, oder rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.