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Privathaftpflichtversicherung

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Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Sie schützt Sie und Ihre Familie vor Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab.

Sie können unter verschiedenen Tarifvarianten wählen: Familientarife (für mehrere Personen), Singeltarife (für Einzelpersonen)

Der Gesetzgeber gibt bei der Schadensersatzpflicht keine Obergrenzen vor. Daher rate ich Ihnen zu hohen Deckungssummen, mindestens 10 Mio. Euro, besser sind 50 Mio. Euro.

 § 823 BGB Schadensersatzpflicht

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. § 823 BGB) muss jeder für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, den er schuldhaft (d.h. fahrlässig) verursacht hat. So hat der Haus- und Grundbesitzer, der Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer sein kann, für Schäden Dritter aufzukommen, die durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten verursacht worden sind (z.B. bauliche Mängel oder die Verletzung der Räum- und Streupflicht).

Schuldhaft handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (§276,2 BGB).

Aus der beiliegenden Privathaftpflicht VHV- Exclusiv  der VHV Versicherungen, erhalten Sie einen ersten umfassenden Überblick.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen, oder einer eingehenden Beratung persönlich zur Verfügung. Kontaktieren sie mich über meine E.-Mail oder rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.