unabhängig beraten, bestens versichert

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Die Pflegefallabsicherung wird aufgrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerungsstruktur, steigende Lebenserwartung, überalterte Bevölkerung, immer mehr zu einem zentralen Gesprächsthema unserer Zeit. .

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet hier nur eine unzureichende Grundversorgung. Zur Begleichung der Pflegekosten kann das gesamte Vermögen und der Immobilienbesitz herangezogen werden. Wenn das Vermögen und der Immobilienbesitz aufgebraucht sind, so gilt der Grundsatz: „Kinder haften für Ihre Eltern“! Das bedeutet, wenn das gesamte eigene Vermögen aufgebraucht ist und die Pflegekosten nicht abgedeckt sind, dass die eigenen Kinder für den Ausgleich der Pflegekosten herangezogen werden.

 Mein Maklerrat:

Schützen Sie Ihr Vermögen, Ihren Immobilienbesitz und das Vermögen Ihrer Kinder durch den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Es gibt verschiedene Varianten der Pflegezusatzversicherung:

  • Pflegerente
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung

Welche Variante für Sie die Beste ist, kann nach einer eingehenden Pflegeanalyse  Musterdokumentation Grundentscheidung zur Pflegezusatzversicherung ermittelt werden. Gerne stehe ich Ihnen dazu mit einer eingehenden Beratung persönlich zur Verfügung. Kontaktieren sie mich über meine E.-Mail oder rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.